Wenn da einfach 21 db aufgerechnet wird und es ist dann angeblich zu laut frage ich mich bei wem die Beweislast liegt. Eigentlich müsste man eine korrekte Messung machen. Kann ja wohl nicht sein das der Bürger die Beweislast hat dass das Motorrad eben doch nicht zu laut ist.
So kenne ich das zumindest aus dem Verwaltungsrecht.
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Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
- mrairbrush
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und weil es so schön ist
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Hallo
Ich habe 98db eingetragen, fahre aber mit solch einer Lautstärke gar nicht durch die Lande, da der Auspuff es ja gar nicht hergibt. Durch Österreich bin ich vor zwei Jahren durchgefahren und wurde nicht kontrolliert. Was passiert eigentlich, wenn in der Kontrolle keine Papiere gezeigt werden ,,können" und der Auspuff doch Ohrenscheinlich leise ist. Gibt es dann ein Protokoll wegen der nicht mitgeführten Papiere, muss der Schlüssel abgegeben werden und es geht zu Fuß weiter oder keins von beiden???
Gruß Micha
Ich habe 98db eingetragen, fahre aber mit solch einer Lautstärke gar nicht durch die Lande, da der Auspuff es ja gar nicht hergibt. Durch Österreich bin ich vor zwei Jahren durchgefahren und wurde nicht kontrolliert. Was passiert eigentlich, wenn in der Kontrolle keine Papiere gezeigt werden ,,können" und der Auspuff doch Ohrenscheinlich leise ist. Gibt es dann ein Protokoll wegen der nicht mitgeführten Papiere, muss der Schlüssel abgegeben werden und es geht zu Fuß weiter oder keins von beiden???
Gruß Micha
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Hi,
ich wurde letztes Jahr in Tirol kontrolliert (keine Beanstandung, nur das Verbandszeug hat gefehlt ), hatte aber vergessen zu fragen, wie das mit den roten 07ern ausgesehen hätte. In den Papieren steht nämlich nur die Fahrgestellnummer, Baujahr und der Fahrzeugname.
Naja, beim nächsten Mal ...
Gruß
Jürgen
ich wurde letztes Jahr in Tirol kontrolliert (keine Beanstandung, nur das Verbandszeug hat gefehlt ), hatte aber vergessen zu fragen, wie das mit den roten 07ern ausgesehen hätte. In den Papieren steht nämlich nur die Fahrgestellnummer, Baujahr und der Fahrzeugname.
Naja, beim nächsten Mal ...
Gruß
Jürgen
- igel
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Das klingt doch schonmal sehr gut!
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- grumbern
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Sonntagsfahrverbot steht immer noch ganz oben auf der Liste. Wenn das Mode wird, prost Mahlzeit.
- mrairbrush
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Das Problem ist, das kaum etwas gegen so eine Behandlung unternommen wird. Der Einzelne kann es sich nicht leisten und Vereine sind oftmals nicht klageberechtigt. Es ist klar eine Ungleichbehandlung die unverhältnismäßig ist. Man könnte z.B. Raser oder zu Laute rausziehen und für diese Strecken Fahrverbote erteilen aber nicht generell eine Gruppe benachteiligen.
Ich bin zwar kein Volljurist, dennoch ist es für mich klar. Hier sieht man es ähnlich, allerdings über einen anderen Ansatz.
https://www.motoin.de/magazin/2021/07/0 ... fahrverbot!
Ein generelles Verbot gibt das StVG nicht her für unbescholtene Motorradfahrer.
Ich bin zwar kein Volljurist, dennoch ist es für mich klar. Hier sieht man es ähnlich, allerdings über einen anderen Ansatz.
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- sven1
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Ich wage mal zu behaupten, dass es eine Mischung aus der Anzahl und der Lautstärke ist. Hinzu kommt das gepflegte Image der Branche.
Zum wiederholten Male weise ich darauf hin, dass mir noch keine Rudel von automobilen Brüllrohbesitzern am Wochenende den Kaffee in der Tasse vibrieren ließen. ( Wobei mir auch einzelne mächtig auf die Eier gehen.)
So ungerecht es den vielen rücksichtsvollen Fahrern gegenüber ist , habe ich Verständnis für solche Maßnahmen an noralgischen Strecken.
In meinen Augen ist das Problem in großem Umfang selbst gemacht.
Zum wiederholten Male weise ich darauf hin, dass mir noch keine Rudel von automobilen Brüllrohbesitzern am Wochenende den Kaffee in der Tasse vibrieren ließen. ( Wobei mir auch einzelne mächtig auf die Eier gehen.)
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In meinen Augen ist das Problem in großem Umfang selbst gemacht.
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Das liegt aber nur daran, dass du in der falschen (richtigen!) Gegend wohnst! Genieße mal ein Wochenende im Sommer in der Eifel im 20 km Umkreis um den Nürburgring. Der Punkt hier ist nämlich, und das betrifft ebenfalls die Moppedfahrer. dass seitens Polizei/Landesbehörde - ich behaupte bewusst - nichts dagegen unternommen wird, weil die "Krawallmacher" enorme wirtschaftliche Bedeutung für Gastronomie und den Ring selber haben. Es gibt sonst nicht viel mehr hier!
Was die Auto-Poser und -Freaks hier abziehen, ist oft wirklich jenseits von Gut und Böse.
Grüße
Michael
Je oller je doller!
- sven1
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Michael, das ist bedingt richtig. Im Sommer fahren an schönen Tagen über 100 Motorräder durch den Ort. In einer Tallage macht das keinen Spaß.
Aber wie gesagt, es überwiegen die Vernünftigen, die Unvernünftigen hört man leider laut und deutlich.
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Hier donnern im Sommer auch regelmäßig ganze Pulks durch. Liegen halt an einer beliebten Strecke die zu allen möglichen Lokalitäten führt.
Ist gut ertragbar da es nur immer Stoßzeiten (schön Wetter) auftritt. Bei rund 9 Monaten schlechtes Wetter im Jahr ist das gut tolerierbar.
Ist gut ertragbar da es nur immer Stoßzeiten (schön Wetter) auftritt. Bei rund 9 Monaten schlechtes Wetter im Jahr ist das gut tolerierbar.