Wenn Du nen aaS findest, der sich auf sowas einlässt - gut. Rein vom juristischen Standpunkt aus geht das halt ned.
Gruss
Obelix
Wenn Du nen aaS findest, der sich auf sowas einlässt - gut. Rein vom juristischen Standpunkt aus geht das halt ned.
Hab ich schon so gemacht, geht. Änderung der Nummer wurde im Schein vermerkt, Umtragung im Brief ist nicht erforderlich weil die Nummer erhalten bleibt.