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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 7. Jan 2024
von Bonde
guzzifan hat geschrieben: 7. Jan 2024 Nach dem eingestellten link verstehe ich es wie folgt:

Verbot:
> 95 db A
> 95 P
> 74 N (+21 db)
Das bezieht sich aber nur für Österreich.
Was daraus in Deutschland wird, steht in den Sternen.
Für die Ösis hab ich mir das mal per Email von der Polizei erklären lassen, weil z.B. bei meiner SR 78N eingetragen sind.
Antwort: ich darf auf der Strecke in A mit den 95dB nicht fahren!

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 7. Jan 2024
von bastlwastl
gibt es nicht eine aktuelle Meldung das es in DE nicht so machbar ist wie in Tirol ?
mein die tage wo was gelesen zu haben

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 7. Jan 2024
von Bambi
Genau, wastl: vorgestern Abend im Supermarkt beim Durchblättern der größten deutschen Motorradzeitung auch so gesehen.
Trotzdem noch gespannte Grüße, Bambi

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 8. Jan 2024
von Bikerman
Hi, alle mit`nand, ich bin neu hier und kann leider auch keine sichere Erklärung abgeben.
Da ich als Österreicher schon so manches (teure) Benzingespräch mit den Damen und Herren im blauen Einheitsanzug führen durfte, bin ich nicht sicher ob "Die alle" diese 21 addieren können. :grinsen1:
(Haben ja, selbst wenn sie wie gewöhnlich zu 2t auftreten, nur 20 Finger!) :P
Ich bin zudem ziemlich sicher das zumindest in Österr. Zulassungsscheinen nur db stehen.
Wenn das Auspuffgeräusch nicht wirklich stark vom Erlaubten abweicht lassen die meisten Beamten, vor allem bei Oldies, mit sich reden.
Zugegebenermaßen habe ich mich für das pubertäre Lärmen nie begeistern können, da bin ich lieber schnell und möglichst leise unterwegs.







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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 8. Jan 2024
von notna
Das mit den "+21" für Öldtimer lese ich hier zum allerersten Mal. Der oben angegebene Link ist ja schon relativ alt, ist das immer noch aktuell? Falls ja, ist das ja noch hanebüchner als die "95db Fahrzeugscheinregelung"

Meine Amazonas, EZ 2009, also mein Tourengerät, hat, in absolut serienmäßigen Zustand, 96db Standgeräusch . Darf also in Tirol nicht fahren, obwohl das Motorrad genau so in Europa homologiert wurde. Ich finde das eine absolute Sauerei.
Selbst wenn ich mit erheblichem Aufwand das Standgeräusch auf 95 db ändern lasse, wer garantiert mir denn, das die werten Herren Ihren vollkommen willkürlichen Wert im nächsten Jahr nicht auf 94db ändern und ich damit wieder der Gearschte bin?!
Ich für meinen Teil habe entsprechende Konsequenzen gezogen: Die Deppen dort wollen mich nicht haben, also fahr ich dort nicht mehr hin. Kann mein Geld auch woanders ausgeben.
Leider macht dieses Beispiel anscheinend auch in D Furore.

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 8. Jan 2024
von ghill
Moin,
hier mal Info's zu den aktuellen Streckensperrungen und Fahrverboten vom BVDM.
https://bvdm.de/aktuelles-und-veranstal ... perrungen/
Grüße Hilmar

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 8. Jan 2024
von motosite
Die Homologation spielt hier keine Rolle.
Es kann ja auch jeder schneller als 100 KM/h fahren, darf es aber trotzdem nicht überall...

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 8. Jan 2024
von Mopedjupp
Hier noch mal ein Link zum Standgeräusch/Fahrgeräusch!
Daran erkennt man wie unsinnig die Regelungen in Österreich und eventuell im Weserbergland sind.

[https://www.1000ps.de/businessnews-3008 ... rgeraeusch]

Gruß Reinhold

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 8. Jan 2024
von notna
motosite hat geschrieben: 8. Jan 2024 Die Homologation spielt hier keine Rolle.
Es kann ja auch jeder schneller als 100 KM/h fahren, darf es aber trotzdem nicht überall...
was hat das das eine mit dem anderen zu tun?!

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Verfasst: 8. Jan 2024
von grumbern
Eben. Wenn Du zu schnell gemessen wirst, warst Du zu schnell. Punkt.
Wenn Du aber schon aufgrund der Eintragung in den Papieren nicht fahren darfst, hast Du darauf auch mit gemäßigter Fahrweise keinen Einfluss. Das ist vielmehr so, als dürfte kein Auto auf die Landstraße, das eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit >100km/h hat.

Von den ganzen Klappenauspuff-Kaspern reden wir mal gar nicht.

Wäre das annähernd vergleichbar, bräuchte man "Geräuschblitzer". Da könnte eine 100dB-Maschine durchblubbern und der kreischende Vollgasfahrer mit eingetragenen 90dB wäre dran. Das wäre analog zur Geschwindigkeit und nachvollziehbar. So ist es einfach lächerlich.