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Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von FEZE
Und ich halte mich da raus.......frag mich nicht warum........

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von vanWeaver
@Bastlwastl,
ich nicht, wieso Wiederbeschaffungwert, die Kiste existiert ja.

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von bastlwastl
ja stimmt
der begriff ist da denke ich falsch gewählt .

richtig ist jedoch
wiso sollte man sich mit 1000 euro abspeisen lassen?
die kiste hat einen gewissen markt wert
davon die hälfte und fertig , denke niemand hat was zu verschenken.

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von jenscbr184
Das mit den 1000 sollte ein Scherz sein, aber du hast wohl einen anderen Humor.
Die hier zitierten 5000, die er zahlen soll sind kompletter Unsinn. Wenn du 3-4K bekommst, nimm sie.
Bei 50tkm geht definitiv die Schrauberei los. Wenn Sie verkauft werden soll,
kommen da schnell max. 6k raus. Alles andere sind "Pipi Langstrumpf Wünsche".
Hier, kaum eingefahren:

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 8-305-1684

Das ist übrigens ein schönes Moped.... :roll: :versteck:

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von grumbern
Revival2 hat geschrieben: 3. Apr 2024 Es geht ja wohl um den Wiederbeschaffungswert! Fair wäre: Er behält die Bonnie und zahlt dir bummelig 5.000! Unter dieser Summe wirst du über den Tisch gezogen. Alternativ: Er verkauft die Bonnie (nachvollziehbar, ohne Mauschelei und ohne Rückkauf!) und ihr teilt den Preis.
Ich lach' mich schlapp! Bei der Forderung würde ich sie verkaufen, die 2.500€ abdrücken, auf die restlichen 2.500€ noch mal 4 drauf legen und eine mit der halben Laufleistung oder weniger holen :lachen1:

Die Maschine auf KA hat ein Fünftel der Laufleistung und es ist der Wunschpreis des Verkäufers! Da noch mal ein paar Tausend aufzuschlagen halte ich für mehr als unrealistisch. Restwertausgleich geht da eher in die andere Richtung...

Je nach Allgemeinzustand sind da 3.000€ ein zuvorkommender (halber!) Preis.
Gruß,
Andreas

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von TortugaINC
Beim Wiederbeschaffungswert werden die 3 günstigsten vergleichbaren Fahrzeuge betrachtet. Die T120 aus dem Link ist ein echt gutes Angebot, das es aktuell kein zweites Mal gibt. Von dem her würde die ich die 3K als Minimum ansehen.
Gruß

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von Schinder
uwez hat geschrieben: 2. Apr 2024 … hierbei ist der relativ hohe km stand ursächlich für den moderaten preis . modelle mit ca 30 tsd km liegen zwischen 7,0 - 8,0 . alles andere bei mobile und co sind wunschpreise die in den aller seltesten fällen erzielt werden .
der händler ek dürfte wohl nicht über 5,5 liegen.....

So schaut’s aus und besser kann man es kaum beschreiben.
Realistisch betrachtet … .daumen-h1:


.

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 3. Apr 2024
von jenscbr184
tappingfoot Sag ich doch... :dontknow:

Re: Wert Ermittlung

Verfasst: 4. Apr 2024
von recycler
Revival2 hat geschrieben: 3. Apr 2024 Es geht ja wohl um den Wiederbeschaffungswert! Fair wäre: Er behält die Bonnie und zahlt dir bummelig 5.000! Unter dieser Summe wirst du über den Tisch gezogen. Alternativ: Er verkauft die Bonnie (nachvollziehbar, ohne Mauschelei und ohne Rückkauf!) und ihr teilt den Preis.
Sorry Wiederbeschaffung kapier ich nicht. Wenn der Händler EK 5,5 k ist und VK auf dem freien Markt vielleicht 6k (oder etwas mehr, aber keine Phantasiepreise wie in den Portalen), warum sollte er dann bei den Gütertrennung 5k für den Hobel zahlen. 3K wäre doch die Hälfte oder habt Ihr etwas anderes vereinbart oder einen Ehevertrag o.ä. gemacht?

Ciao recycler