DAS bezieht sich aber nur auf das Standgeräusch - also zulässige 101 dB(A) + 5 dB(A) Toleranz. Diese 21 dB(A) gem. StVZO rühren daher, dass zwischenzeitlich das Messverfahren geändert wurde und sollen weiterhin eine polizeiliche Ermittlung der Standgeräusches ermöglichen.Palatinate hat geschrieben:Hi,
die dB-Angaben sind schon seit Bj. 67 in den Papieren, aber die Messvorschrift für die Standgeräuschmessung hat sich am 7.11.1980 geändert. Wenn in Deinen Papieren hinter dem dB-Wert für das Standgeräusch ein N oder gar kein Zusatz (alte Standgeräuschmessung) steht, werden bei der heute üblichen Nahfeldmessung an Deiner Maschine auf den eingetragenen Wert 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Damit wärst Du dann bei komfortablen 106dB... :dance2:
Das Fahrgeräusch bleibt beim eingetragenen Wert und - mit viel Pech - will der TÜV das (z.B. bei einer Vollabnahme) auch überprüfen.