Sorry, wenn ich auch hier mein Veto einlege:
Diese Anordnung ist nicht eintragungsfähig. Zum Einen stimmen die Mindestabstände nicht (egal ob nach EU- oder nationalem Recht) und zum Anderen der Winkel, innerhalb dessen die Blinker erkennbar sein müssen.
Vielleicht solltest Du Dich doch mal etwas mit den Zulassungsbestimmungen der StVZO beschäftigen, bevor Du unnötig Zeit, Arbeit und Geld in solche Detaillösungen investierst. Auch, wenn´s jetzt nur "probehalber" ist.
Es wäre ärgerlich, wenn Du hinterher wieder alles umbauen musst.