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Reifenfreigabe ab 2020

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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f104wart
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von f104wart »

Ja, das wäre echt super. .daumen-h1:

Mich wundert nur, dass Alrik sich dazu noch nicht gemeldet hat und man kann auch nirgends was dazu finden.
Deshalb fällt es mir noch schwer, es zu glauben.

Online
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obelix
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von obelix »

Alrik war das letzte Mal am 15.01. hier online...
Er kennt den Faden also noch ned.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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TortugaINC
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von TortugaINC »

Mir erschließt sich nicht, was genau unklar ist.
Vielleicht sollte mal jemand eine konkrete Frage formulieren, was nicht verstanden wird…

Gruß
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f104wart
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von f104wart »

saflo hat geschrieben: 23. Jan 2024 Und genau der hat mir letzte Woche total erleichtert mitgeteilt, dass das ganze wieder gekippt wurde.
Glaubt es - oder glaubt es nicht - da gibt es nichts mehr zu diskutieren - ist vorbei.
Und da ich eben NICHT alles glaube, was man mir sagt, habe ich eben bei der Bundesgeschäftsstelle der KÜS angerufen und dort mit einem Sachverständigen gesprochen.

Ihm ist nichts davon bekannt, dass die Verordnung gekippt wurde. Es gab lediglich eine "Nachbesserung" in Bezug auf in der ABE für national zugelassene Motorräder.

Darin steht jetzt sinngemäß:
Wenn in der ABE ursprünglich(!) eine Reifenfabrikatsbindung durch den Fahrzeughersteller eingetragen war, die irgendwann aufgehoben wurde, genügt seit DOT 2020 nicht mehr die Freigabe des Reifenherstellers, sondern es muss auf Grund der Fertigungstoleranzen, die jede Reifengröße hat, die Freigängigkeit und die Eignung des Reifens im Fahrversuch geprüft werden.


Gab oder gibt es keine Fabrikatsbindung und es ist nur die Größe eingetragen, darf ich theoretisch jeden x-beliebigen Reifen fahren, der in der Größe, dem Tragfähigskeits- und dem Geschwindigkeitsindex der Eintragung entspricht.

Dabei empfiehlt es sich, so die Aussage des Sachverständigen, einen Reifen zu wählen, der eine Freigabe des Reifenherstellers besitzt, die die Eignung dieses Reifens für dieses Motorrad bestätigt.

Möchte ich anstelle der alten zölligen Größen einen Reifen mit metrischer Vergleichsgröße (z.B. 110/90-18 an Stelle von 4.00-18) eintragen lassen, liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er neben der Größe auch das Fabrikat einträgt. Und das ist für mich der entscheidende Punkt, den ich schon immer vertreten habe. :grin:

Gibt es eine Fabrikatsbindung und es soll ein davon abweichender Reifen montiert werden, ist die Eintragung im Rahmen einer Prüfung nach §21 dennoch möglich. Dazu ist neben der Prüfung der Freigängigkeit auch eine Hochgeschwindigkeits-Prüffahrt erforderlich. In diesem Fall wird dann natürlich auch der Reifentyp eingetragen.


Auf die Frage, ob die Verordnung komplett gekippt wurde, antwortete mir der Sachverständige in der KÜS Bundesgeschäftstelle, dass ihm davon nichts bekannt ist. Die Verordnung sei seit ihres Bestehens immer wieder und vor kurzem erst überarbeitet und angepasst worden, und deshalb könne er es sich nicht vorstellen, dass sie nun, kurz nach der letzten Novellierung, plötzlich komplett gekippt wurde.

Und da man darüber, dass sie gekippt wurde, nirgendwo etwas nachlesen kann, glaube ich dieser Variante eher als Deiner, auch wenn ich es mir anders wünschen würde.



Ich jedenfalls bin meinem Prüfer ewig dankbar dafür, dass er mir damals, als er mir das 18" Hinterrad in meiner PC01 eintragen hat, mir nur die Reifengröße und nicht auch das Fabrikat eingetragen ins Gutachten nach §21 geschrieben hat. :grin:

Und für das Gespann habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers/Importeurs, die mir die metrische Größe bei freier Wahl des Reifenherstellers erlaubt. :grin:



igel hat geschrieben: 23. Jan 2024Bei der Seven Fifty steht drin „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“, ich find aber auf der Händlerseite des Kollegen aus dem Video von Ralf dafür nur Reifen mit Freigabe und dass von verschiedenen Herstellern.
Auch darauf habe ich den Sachverständigen der KÜS angesprochen. Die Sache verhält sich folgendermaßen:

Dieser Satz wird, unabhängig davon, ob es eine Fabrikatsbindung gibt oder nicht, in die Papiere nachgetragen. Der Grund dafür ist, dass in den neuen Papieren nicht mehr alle Angaben abgebildet sind, die der ABE zugrunde liegen.

Der Satz weißt also lediglich darauf hin, dass zur vollständigen Prüfung des Sachverhalts die Eintragung in der ABE zu prüfen ist.

Beispiel von meiner Seite aus:
Für die CX 500/650 Turbo gibt es eine Reifenfabrikatsbindung, die (ich weiß es nicht) möglicherweise nicht in den neuen Fahrzeugpapieren vermerkt ist, sehr wohl aber in der ABE und auch in der weiter oben verlinkten Reifen-Freigabeliste von Honda eingetragen ist.

Die Liste, die @Scrambler66 verlinkt hat, ist keine generelle Fabrikatsbindung, sondern eine Auflistung der Reifen, für die es für die RC42 eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt.

Sie bedeutet aber nicht, dass ausschließlich die dort aufgeführten Reifen verwendet werden dürfen. Was zum Beispiel dann zum Tragen kommt, wenn "ein Hookie" auf seine Sevenfifty einen Firestone schrauben möchte. Der muss dann halt eben nach §21 geprüft und eingetragen werden, was aber im Rahmen des Umbaus dann eh keine große Rolle spielt.

Die Liste bedeutet aber auch nicht, dass man automatisch alle dort aufgeführten Reifen ohne weiteres fahren darf:
Stehen nämlich in den Fahrzeugpapieren noch die zölligen Größen und hat der Reifen der Wahl aus der Liste eine metrische Größe,
muss das Fahrzeug bei der Prüfstelle vorgeführt und die metrische Größe eingetragen werden.


...Ich wünsche jedem von Euch einen kompetenten und etwas über den Tellerrand hinaus schauenden Sachverständigen. :prost:

Mopedschrauber
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von Mopedschrauber »

Das Thema ist eh abstrus.
Ich habe einen Supermoto Umbau (keine EU Zulassung, sondern noch die alte nach deutschem Recht) , bei dem wohl ursprünglichen nur ein Reifenmodell eingtragen war.
Dann hat man drei Reifenhersteller ohne Modellangabe nachgetragen.
Ich habe jetzt also die seltsame Situation, dass ich von Michelin nur den Pilot Sport fahren darf, von Metzeler, Pirelli oder Bridgestone aber jeden Reifen in der eingetragenen Größe.

Das hat beim TÜV auch schon zu ungläubigen Gesichtern geführt. Ein Prüfer konnte es nicht Glauben, dass das so OK ist und hat dann extra "einen Spezialisten" angerufen. Gab danach anstandslos die Plakette.

Ist aber auch ein gutes Beispiel wie schwachsinnig diese ganzen Verordnungen in der Praxis funktionieren.
Gruß Werner

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igel
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von igel »

Danke allen schonmal!

Heißt in der Praxis für mich, auf der XS darf ich alles fahren, was den eingetragenen Reifendaten entspricht.
Bei der Seven Fifty darf ich bei Reifenwechsel vorstellig werden, auch wenn die Größen/Angaben mit den Papieren stimmen, da es die Reifen der Hersteller aus den Listen nicht mehr gibt? Oh Mann…..
Gruß, Carsten

Ich schraube, also bin ich.

Mein XS400-Projekt

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vanWeaver
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von vanWeaver »

f104wart hat geschrieben: 24. Jan 2024 Die Verordnung sei .... vor kurzem erst überarbeitet und angepasst worden
Wahrscheinlich stehts da drin.
Wie ich schon schrub gehts mir nicht um Größenänderung sondern um Mopped mir STVO Zulassung nach dem Millenium.
Grüße aus dem Kurvenland
Friedhelm

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BonsaiDriver
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von BonsaiDriver »

igel hat geschrieben: 24. Jan 2024 Heißt in der Praxis für mich...
Moin,

wie von anderen hier auch schon beschrieben,

in der Praxis heißt das, wenn ein Prüfer Probleme macht - sucht man sich einen anderen
hört sich jetzt "blöde" an - ist aber am Ende der weitaus einfachere Weg

wobei, das sieh hier auch noch gesagt - wer Rechtssicher sein will muß leider auch den Rechtsweg gehen
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TortugaINC
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von TortugaINC »

f104wart hat geschrieben: 24. Jan 2024 Darin steht jetzt sinngemäß:
Wenn in der ABE ursprünglich(!) eine Reifenfabrikatsbindung durch den Fahrzeughersteller eingetragen war, die irgendwann aufgehoben wurde, genügt seit DOT 2020 nicht mehr die Freigabe des Reifenherstellers, sondern es muss auf Grund der Fertigungstoleranzen, die jede Reifengröße hat, die Freigängigkeit und die Eignung des Reifens im Fahrversuch geprüft werden.
Es steht geschrieben, dass dieses Prozedere für nicht nach EU-Recht zu gelassenen Fahrzeuge (=alle Fahrzeuge nach StZVO) und für alle Fahrzeuge gilt, die nach durch §21 geänderte Radreifenkombinationen verfügen. Darauf hat Scrambler66 bereits vor 2 Seiten verweisen. Des Weiteren steh geschrieben, dass andere Reifen nach §19 oder §21 zu begutachten sind.
Ob ein Fahrversuch erforderlich ist, oder ob die Freigängigkeit so unbedenklich ist das es keinen Fahrversuch braucht entscheidet der Prüfer und nicht die Verordnung.

https://bmdv.bund.de//SharedDocs/DE/Art ... der.html#1

Eine Reifenfabrikatsbindung kann man unabhängig davon auch austragen lassen. Außer ich bin mal wider der einzige Mensch im Land, bei dem unproblematisch war.

Gruß
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f104wart
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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Beitrag von f104wart »

Es ist ja nichts neues, dass Du der einzige bist, der Texte lesen und verstehen kann.

Nur hat das, wie üblich, aus dem Zusammenhang gerissene Zitat nichts mit dem zu tun, worauf es in meinem Beitrag ankam. Und der von Dir verlinkte Artikel hat mit dem Thema, um das es in diesem Thread geht, auch nichts zu tun.


vanWeaver hat geschrieben: 24. Jan 2024 Wahrscheinlich stehts da drin.
Wie ich schon schrub gehts mir nicht um Größenänderung sondern um Mopped mir STVO Zulassung nach dem Millenium.
Nach Aussage des Sachverständigen beim KÜS, mit dem ich gesprochen habe, eben nicht. Er selbst sagte, dass er es sich wünschen würde und das sicher auch mitbekommen hätte.

Und wenn dem so wäre, wäre sicher die KÜS nicht die erste Prüforganisation, die davon Kenntnis hätte, sondern man könnte es im Internet problemlos finden und nachlesen.

Es geht auch nicht nur um die Größenänderung, sondern genau um die von Dir genannten Fahrzeuge. Und das habe ich auch oben geschrieben:

#Gab oder gibt es keine Fabrikatsbindung und es ist nur die Größe eingetragen, darf ich theoretisch jeden x-beliebigen Reifen fahren, der in der Größe, dem Tragfähigkeits- und dem Geschwindigkeitsindex der Eintragung entspricht.#

Bei der Größenänderung, ebenfalls diese Fahrzeuge betreffend, geht es nicht darum, einen größeren/breiteren Reifen zu montieren, sondern an Stelle der alten zölligen eine vergleichbare metrische Größe einzutragen, um auf moderne Reifenkonstruktionen zugreifen zu können.

Beispiel:
Den BT 45 gibt es als 4.00-18, den Nachfolger BT 46 oder den Conti Classic Attack aber nur in der metrischen Vergleichsgröße 110/90-18. Möchtest Du also einen BT46 oder den Conti montieren, musst Du gemäß der VO die metrische Größe eintragen lassen.
Zuletzt geändert von f104wart am 24. Jan 2024, insgesamt 1-mal geändert.

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