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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 22. Jan 2024
von carstenatlantic
Hi zusammen,
Mir war das auch bewusst, das hat mir mein Dekra Mensch auch erzählt und bei der HU ignoriert.
Gibt bei meiner VF auch nur noch die Metzeler uralt Scheiss Reifen, die eingetragen sind.
Hab jetzt BT46 drauf und bin zufrieden.
Auf der TDM auch welche mit Herstellerfreigabe.
Gut, wenn die den Schwachsinn zurückgenommen haben.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von scrambler66
faszinierend, wie Gerüchte entstehen. Für unsere alten StZVO Mopeds gibt es m.W. keine Änderung, es gilt immer noch
Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.
Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ...

Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich.
aus: https://bmdv.bund.de//SharedDocs/DE/Art ... der.html#1

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von jenscbr184
Mein aaS hat bei der Vollabnahme meiner K die Felgengröße und die Reifengröße eingetragen, explizit keine Fabrikatsbindung. Macht ja auch null Sinn.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von conti1
Guten Morgen ;-)
Aktuell mein Problem : Ducati 900 erste Supersport Bj 90 , eingetragen sind Pirelli Reifen , die Abmessungen will ich nicht ändern nur die Herstellerbindung loswerden . Da das Motorrad über die Fa. März mit Einzelabnahme eingeführt wurde ist dies nicht so einfach möglich .
Laut DEKRA kann ich zwar einen anderen Hersteller aufziehen aber der muß abgenommen bzw. wieder eingetragen werden..
Also hätte ich dann Conti usw. drin stehen ?! ....das ist doch Sch... Die Ducati ist 100% orig. und entspricht genau den Modellen die über DNL mit ABE auf den Markt kamen ... Ist das echt so? ....wie komm ich aus der Markenbindung raus . Dazu kommt in Hessen noch daß alles in Marburg auch noch abgenickt werden muß :-(
...betrübte Grüße Horst

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von Mopedschrauber
Hi Horst,
Hessen ist echt doppelter Mist, aber schreib doch mal Alrik an, der hat doch Erfahrung mit den Hessen :)

Worst case das Motorrad auf einen Bekannten außerhalb Hessens zulassen, Änderungen eintragen lassen und dann wieder zurück damit. Wenn man halt einen TÜV außerhalb Hessens findet, der die Änderungen einträgt. Ob sich der Aufwand aber lohnt?

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von Buzz
Hallo Stefan, hast du eine Quelle dafür? Beste Grüße Max
saflo hat geschrieben: 22. Jan 2024 Der Gesetzgeber rudert zurück: In Zukunft genügt bei serienmäßiger, eingetragener Reifengröße wieder die
Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von f104wart
saflo hat geschrieben: 22. Jan 2024 Bei alten Moppets vor 2000 mit deutscher Zulassung war es so, dass jedes neue Reifenprofil als Einzelabnahme
hätte eingetragen werden müssen, wenn der Reifen ab DOT20 (nagelt mich da jetzt nicht fest) produziert wurde.
Und dass bei der Serienmäßigen Reifengröße.
Das gilt aber nur dann, wenn da vorher auch ein Fabrikat eingetragen war. Wie sonst will jemand wissen, was ein altes und was ein neues Profil ist?

In erster Linie ging es bei der Verordnung mit der DOT 20 um eine Änderung der Reifengröße und der Reifen-Bauart.

Sind zum Beispiel zöllige Reifengrößen eingetragen und Du möchtest einen Reifen mit vergleichbarer metrischer Größe montieren, genügte früher die Freigabe des Reifenherstellers. Und das wurde mit der Novelle geändert.

Das Problem dabei ist, dass wenn Du jetzt zum Beispiel einen BT46 mit metrischer Größe montierst, trägt der TÜV nicht nur die Größe, sondern auch das Fabrikat ein, weil er das Moped ja mit diesem Reifen "geprüft" hat. Und damit hast Du dann wieder eine Reifenfabrikatsbindung, die Du vorher nicht hattest und musst ab sofort jedes anderes Profil erneut eintragen lassen.

Hast Du die metrische Größe, so wie ich bei meiner PC01 zum Beispiel, schon VOR der Novelle eintragen lassen, darfst Du die nach wie vor bei freier Wahl des Reifenherstellers fahren. Auch auf einem älteren Moped.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von jenscbr184
Was für ein völlig bescheuerter Blödsinn.
Kannste nix zu sagen.🤦‍♂️

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von f104wart
Hier gibt es noch ein Video von Mopedreifen.de dazu:

https://video.mopedreifen.de/T%C3%9CV_% ... .mp4#t=0.5

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von jenscbr184
:banghead: