obelix hat geschrieben: ↑28. Nov 2023
Es scheint deutliche Unterschiede zu geben, von nem importiertenn Fahrzeug mit einigermassen nachvollziehbarer Historie und minimalsten Unterlagen zu nem deutschen Fahrzeug ohne alles:-) Mit nem teutschen Vehikel mit ohne Papiere ist das mindeste im Regelfall die Aufbietung des Briefes plus EV des letzten Briefinhabers.
und beim Wissensstand der Mitarbeiter am Schalter - oder deren (Un-) Wille?......
Ich war auf der Zulassungsstelle mit dem Wunsch ein Fahrzeug aus deutscher Fertigung wieder zuzulassen- über etliche Wirren keine Papiere vorhanden. Deshalb zur Zulassungsstelle: WIE vorzugehen sei um das Fahrzeug wieder anzumelden. Papiere waren bei Kauf keine vorhanden und den Kaufvertrag hab ich während Umbauphase im bewohnten Haus
wohl mit nicht mehr notwendigen Papierfluten des Umbau entsorgt...
Die Auskunft der jungen freundlichen Mitarbeiterin: "keine Papiere mehr - auch kein Kaufvertrag - dann können wir das nicht mehr anmelden.." Auf meine Frage ob das Ihr Ernst sei hat sie ein kurzes Telefonat geführt (dem Inhalt, Verlauf konnte ich nicht hören..) und mir dann geantwortet: "Ich kann das nicht entscheiden - aber das ist so"
Ich habe dann freundlich gefragt - "Kann ich mit jemandem sprechen der das entscheiden kann?" - worauf ich mit verdutztem Gesicht an eine Bürotüre neben einem nicht besetzten Schalter verwiesen wurde...
nach klopfen - kurze Auskunft bitte eine Minute zu warten - jedoch hier bitte setzen... dann setzte sich eine gleichjunge Frau hinter das Schalterfenster und lies sich die Faktenlage auch schildern... zur weiteren Info hatte ich einen Katalog eines solchen Fahrzeug beschafft und Fotos vom Fahrzeug dabei...
Ihre freundliche Auskunft: "dann brauch ich von Ihnen eine eidesstattliche Erklärung und dann können Sie beim TÜV eine Abnahme machen lassen worauf wir in der Zulassungsstelle dann neue Papiere erstellen..." In weiteren 5 Minuten war diese Erklärung erstellt. Die Fahrgestellnummer überprüft ob eine Diebstahlmeldung zum Fahrzeug vorliegt und als dies geklärt war, bekam ich eine: "Bescheinigung der Zulassungsstelle.. gegen die Ausstellung eines Ersatzabdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine Bedenken" Kostennote 43,50 Euro
2 Wochen später war das Fahrzeug dann mit neuen Papieren wieder legalisiert und nutzbar... es handelt sich hier um einen Motorradtrailer aus Bj 2000