Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Thema Ochsenaugen.
ICh bin gerade an einem BMW R65 Bobberumbau dran und habe vor nur vorne Blinker zu verbauen.
Aktuell habe ich die Kellerman Lenkerendenblinker dran, da meinte der TÜV jedoch die kann er nicht eintragen.
Ich bräuchte Ochsenaugen und muss aufpassen, dass diese auch für Vorne und Hinten zugelassen sind.
Bei Luis habe ich mal gefragt, der meinte die Ochsenaugen seinen nicht für vorne/hinten zugelassen.
Kann mir jemand sagen auf was man da genau achten muss?
Brauchen die Vorne und hinten eine E-Nummer?
Vielleicht hat sogar jemand direkt einen Link wo man die Teile kaufen kann?
Im Voraus schon einmal vielen Dank für die Unterstützung.
Gruß Thomas
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Ochsenaugen "nur vorne" eintragen lassen
- Lisbeth
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Re: Ochsenaugen "nur vorne" eintragen lassen
Bei meiner 250er von 1984 sind „Ochsenaugen an den Lenkerenden“ eingetragen.
Ohne irgendwelche Bezeichnungen oder Nummern.
Es sind allerdings die alten originalen von Hella. War Sucherei.
Ohne irgendwelche Bezeichnungen oder Nummern.
Es sind allerdings die alten originalen von Hella. War Sucherei.
- Bonde
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Re: Ochsenaugen "nur vorne" eintragen lassen
Nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger für Krafträder haben die Kennzeichnung "11" und nach hinten wirkende haben die "12"
Kellermänner sind immer nur als nach vorn wirkende Fahrrichtungsanzeiger geprüft.
Die einzigen Lenkerendenblinker die nach vorn & hinten dürfen sind Ochsenaugen und Tigereyes.
Aber Tigereyes bekommst du noch noch ganz selten gebraucht irgendwo.
Die hat Kellermann damals mit ihrer PR AKtion praktisch ausgelöscht.
Wichtig wäre für Dich noch auf die EZ deiner R65 zu achten:
Fahrttichtungsanzeiger an den Lenkerenden vor EZ 01.01.1987 nach vorne
und hinten wirkend an beweglichen FzTeilen zulässig, ab EZ
01.01.1987 nur in Verbindung mit feststehenden nach hinten
wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern
Gruß Bonde
Kellermänner sind immer nur als nach vorn wirkende Fahrrichtungsanzeiger geprüft.
Die einzigen Lenkerendenblinker die nach vorn & hinten dürfen sind Ochsenaugen und Tigereyes.
Aber Tigereyes bekommst du noch noch ganz selten gebraucht irgendwo.
Die hat Kellermann damals mit ihrer PR AKtion praktisch ausgelöscht.
Wichtig wäre für Dich noch auf die EZ deiner R65 zu achten:
Fahrttichtungsanzeiger an den Lenkerenden vor EZ 01.01.1987 nach vorne
und hinten wirkend an beweglichen FzTeilen zulässig, ab EZ
01.01.1987 nur in Verbindung mit feststehenden nach hinten
wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern
Gruß Bonde
Der Fachmann staunt - der Laie wundert sich!
Re: Ochsenaugen "nur vorne" eintragen lassen
Servus Thomas,
ich hab die Hella Ochsenaugen für vorne und hinten eingetragen "11" und "12" (siehe oberen Beitrag).
Sie haben mir allerdings wegen der Stummellenker den Beifahrerplatz gestrichen wg. der Sichtbarkeit nach hinten.
Grüße
Klaus
ich hab die Hella Ochsenaugen für vorne und hinten eingetragen "11" und "12" (siehe oberen Beitrag).
Sie haben mir allerdings wegen der Stummellenker den Beifahrerplatz gestrichen wg. der Sichtbarkeit nach hinten.
Grüße
Klaus
- sven1
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Re: Ochsenaugen "nur vorne" eintragen lassen
Von Shinyo gibt’s auch welche, die zugelassen sind.
...Leben ist das, was passiert, nachdem du einen Plan gemacht hast...
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Re: Ochsenaugen "nur vorne" eintragen lassen
Geht nur noch legal mit der hier genannten EZ 01.01.1987.
Eine gewisse Lenkerbreite, bzgl. Sichtbarkeit nach hinten, ist ebenso relevant für die Eintragung.
Hab von eingetragenen "nur Ochsenaugen" auf mo.blaze disc von motogadget umgerüstet, sind wesentlich heller.
Bzgl. "Sehen und gesehen werden" on top noch hinten 3 in 1 von evermotor, sind gut, günstig und fast "unsichtbar.
Eine gewisse Lenkerbreite, bzgl. Sichtbarkeit nach hinten, ist ebenso relevant für die Eintragung.
Hab von eingetragenen "nur Ochsenaugen" auf mo.blaze disc von motogadget umgerüstet, sind wesentlich heller.
Bzgl. "Sehen und gesehen werden" on top noch hinten 3 in 1 von evermotor, sind gut, günstig und fast "unsichtbar.
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